Hallöchen!
Heute möchte ich euch eigentlich nur mitteilen, dass ich mich nun endgültig entschieden habe, mich im Klinikum Kassel von Hr. Dr. Engel operieren zu lassen. Der erste OP-Termin steht auch schon fest, der wird Mitte Februar sein.
Aber da war ja noch etwas von meinem letzten Beitrag! Und zwar wollte ich ja das Durcheinander bzgl. der Durchführung der Liposuktionen bei Kassenpatienten in der Praxis von Dr. Wachsmuth und Dr. Völpel in Leipzig aufklären.
Dazu habe ich mit dem Praxismanagement der Klinik geschrieben. Nachdem ich auch geklärt hatte, dass ich das hier veröffentlichen darf, könnt ihr nun einen Teil dieses Mailwechsels hier nachlesen:
Meine Mail vom 15.11.2017
Guten Tag,
ich habe heute gegen 13 Uhr einen Anruf zur Terminerinnerung bekommen, wo mir gesagt wurde, dass Dr. Wachsmuth und Dr. Völpel keine Operationen bei Kassenpatienten machen.
Das verwirrt mich sehr, weil ich eine andere Info dazu hatte. So war ich z.B. auch bei einer Veranstaltung der Lymph-Leos letzten Monat in Leipzig, wo Dr. Wachsmuth einen Vortrag gehalten hat. Da hatten wir das Thema auch. Und wenn ich mich nicht recht erinnere, sagte er dazu, dass er gern vorher eine Kostenaufstellung mit der Krankenkasse macht, damit die Patienten eben nicht auf den Kosten sitzenbleiben oder eben wissen, dass sie ggf. anfallende Mehrkosten übernehmen müssen, wenn die Kasse nicht alles zahlt.
Was stimmt denn nun?
Ich habe den Termin erst einmal abgesagt, würde ihn aber doch wahrnehmen wollen, falls doch Kassenpatienten operiert werden.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine eindeutige Antwort
Nadine Böttcher
***
Nach der Antwort und der Bitte um Erlaubnis der Veröffentlichung kam noch folgende Antwort-Mail am 29.11.2017, die ich so auch veröffentlichen darf:
Liebe Frau Böttcher,
gern können Sie den Text mit verwenden. Bitte machen Sie aber auch auf die jüngste rechtliche Entscheidung – oder vielmehr Nichtentscheidung aufmerksam.
Denn da es keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses gab, ist die Liposuktion bei Lipödem auch weiterhin keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung sondern gehört zu den „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“.
Demzufolge müssen die Patientinnen die Behandlung selbst bezahlen.
Wird jedoch die medizinische Notwendigkeit für eine Liposuktion des Lipödems festgestellt, kann die Kasse die Kosten dafür in einer Einzelfall-Entscheidung übernehmen.
Hinzu kommt, dass wir grundsätzlich, wegen unserer fehlenden Kassenzulassung, nur Selbstzahler behandeln können.
Auch hier kann die Kasse jedoch eine Einzelfallentscheidung treffen und uns als Operateur zulassen. Dafür muss die Kasse allerdings akzeptieren, das Sie von uns eine pauschale Honorarrechnung bekommt.
Wir haben bereits einige Patientinnen behandelt, bei denen die Krankenkasse dies genau so genehmigt hat und die Abrechnung entsprechend erfolgt ist.
Da es nur wenige Plastiker gibt, die eine Kassenzulassung haben, sind die Kassen zunehmend offener für dieses Prozedere.
Der Mailkontakt mit dem Praxismanagement war sehr freundlich und bemüht. Nun hoffe ich, dass ich durch meine Klärung anderen Frauen diesen Kickhack ersparen kann, den ich hatte.
Liebe Grüße und bis bald,
Nadine
Quellen:
- Bild oben: "Tiefen der Zeit" von Coniaric, some rights reserved, verfügbar unter http://piqs.de/fotos/search/kalender/13922.html
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